Das Bundesfinanzministerium hat bereits 2014 festgelegt, dass alle Kassen, die nicht GoBD-konform sind, ab dem 01.01.2017 nicht mehr im Bezahlwesen verwendet werden dürfen. Der Nutzer der Kasse ist verpflichtet, seine Kassen nachzurüsten oder auszutauschen. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach, wird ein Steuerprüfer die Buchhaltung als nicht zulässig bewerten. Das kann zu beachtlichen Steuernachzahlungen führen.
Aktuell wird über weitere verpflichtende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Veränderungen an digitalen Grundaufzeichnungsgeräten gearbeitet. So ist angedacht, dass ab dem 01.01.2020 Kassen mit einem Manipulationsschutz versehen sein müssen, die ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle beinhalten.