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GoBD

Verwaltungsvorschrift

GoBD

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung Digital

Das Bundesfinanzministerium hat bereits 2014 festgelegt, dass alle Kassen, die nicht GoBD-konform sind, ab dem 01.01.2017 nicht mehr im Bezahlwesen verwendet werden dürfen. Der Nutzer der Kasse ist verpflichtet, seine Kassen nachzurüsten oder auszutauschen. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach, wird ein Steuerprüfer die Buchhaltung als nicht zulässig bewerten. Das kann zu beachtlichen Steuernachzahlungen führen.
Aktuell wird über weitere verpflichtende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Veränderungen an digitalen Grundaufzeichnungsgeräten gearbeitet. So ist angedacht, dass ab dem 01.01.2020 Kassen mit einem Manipulationsschutz versehen sein müssen, die ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle beinhalten.

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Falls Sie Fragen zu den GoBD-Anforderungen haben oder Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Kassen den Anforderungen entsprechen, rufen Sie uns einfach an. In einem persönlichen Gespräch werden wir Ihnen alle Änderungen und entsprechenden Möglichkeiten erklären.